Ambulante Sterbebegleitung

Schwerst kranke Menschen und sterbende Menschen können kostenfrei eine hospizliche Begleitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Anspruch nehmen. Laut dem Sozialgesetzbuch V soll ihnen die bestmögliche Versorgung zu kommen, wozu neben der pflegerisch-medizinischen Unterstützung auch die hospizliche Begleitung durch einen Ambulanten Hospizdienst gehört.

Zu unserem Angebot gehören:

  • Zuhören und Erzählen,
  • Kleine Handreichungen,
  • Entlastungsgespräche für Angehörige,
  • Kleine Unternehmungen wie Spaziergänge, Besuche u.ä.
  • Stundenweise Entlastung der Angehörigen für Erledigungen, wenn ein Sterbender zuhause nicht allein gelassen werden kann.

Folgende Tätigkeiten zählen nicht zu unserem Angebot:

  • pflegerische Maßnahmen,
  • Beratung bei Finanzierungs- oder Rechtsfragen, zum Beispiel hinsichtlich der Pflegestufen,
  • Übernahme treuhänderischer Aufgaben, wie zum Beispiel Bankgeschäfte,
  • Aufgaben hinsichtlich der Bestattung. 

Im Gegensatz zum stationären Hospiz kommen die Ehrenamtlichen zu den Betroffenen nach Hause, wozu auch das Seniorenheim gehört. Auch im Krankenhaus behandelte schwerstkranke und sterbende Menschen werden besucht und begleitet.

Eine ambulant begonnene Begleitung führen wir selbstverständlich auch im stationären Hospiz weiter fort, falls ein Aufenthalt zu Hause nicht mehr möglich ist.

An- und Zugehörige der betroffenen Menschen können unseren Dienst auch in Anspruch nehmen, indem Sie durch die Begleitung oder durch Beratungs-und Hilfegespräche entlastet werden.

 

Wir informieren Sie gerne!