Vorsorgevollmacht

Sie haben sich entschieden, für den Fall vorzusorgen, dass Sie Ihre eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit verlieren.

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem oder mehreren Menschen das Recht, für Sie Entscheidungen in allen Lebensbereichen zu treffen, wenn Sie es selber nicht mehr können. Ihr/e Bevollmächtigte/r ist dadurch im Bedarfsfall für Sie verantwortlich und sofort handlungsfähig.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie Vorsorge in medizinischen Angelegenheiten festlegen. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird.

Formulare zur Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie bei der Betreuungsstelle der Stadt Lünen,
Willy-Brandt-Platz 1, Erdgeschoss, Zimmer 29-31

Auszug aus „Betreuungsstelle Stadt Lünen"